Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die gute, sorgfältige und verantwortungsvolle Leitung und Überwachung eines Unternehmens.
Im Einzelnen sind wir auf folgende Beratungsfelder ausgerichtet:
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Effizienzprüfung des Beirats bzw. des Aufsichtrats sowie des Prüfungsausschusses (nach Maßgabe des Deutschen Corporate Governance Kodex) |
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Einrichtung eines Beirats oder Aufsichtsrats, insbesondere Erstellung der Geschäftsordnung mit zustimmungspflichtigen Geschäften und Vorschläge für die personelle Besetzung |
| • | Erstellen einer Family Governance sowie Moderation von Familien- oder Gesellschafterkonflikten |
| • | Übernahme eines Beirats- oder Aufsichtsratsmandats für Familiengesellschafter |